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Jagdrecht

Den Inhalt des Jagdrechts beschreibt das Bundesjagdgesetz (BJagdG) so: „Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.“

Selbstverständlich gehören zum Jagdrecht auch die Gesetze der Länder nebst Verordnungen, das Waffengesetz und nahezu unzählige andere Vorschriften, zunehmend auch solche der EU.

Hier sind umfängliche rechtliche Detailkenntnisse zwingend erforderlich!

Ich kenne mich hier nicht nur mit den Besonderheiten der Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen aus, sondern ebenso auch in Rheinland-Pfalz sowie bundesweiter Besonderheiten.

Als aktiver Jäger und Sportschütze bin ich mit den unterschiedlichsten Problemfeldern, welche im Jagdbetrieb auftauchen können, vertraut. Dies betrifft nicht nur rechtliche Fragen und Probleme, welche beim Jäger selbst auftreten können, sondern auch solche, die den Jagdpächter bzw. Verpächter betreffen können. Dies können unter Anderem rechtliche Probleme bei Wild- oder Jagdschäden sein, aber auch Haftpflichtschäden betreffen.

Ich vertete Sie als Inhaber von Jagdscheinen und Waffenbesitzkarten gegenüber Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und bei Strafverfahren.